Allgemeine Geschäftsbedingungen VSHO
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen empfiehlt der Verband Schweizer Huforthopäden seinen Mitgliedern:
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftstätigkeiten zwischen dem Huforthopäden / der Huforthopädin, nachstehend HO genannt und dem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Durch das Buchen eines neuen Termins anerkennt der Kunde automatisch die aktuelle Fassung der AGB.
2. Erklärung für verwendete Pronomen
Verwendete Pronomen und Geschlechtsbezeichnungen gelten immer sinnbildlich für alle sozialen, gelebten und gefühlten Geschlechter.
3. Termine
Vereinbarte Terminabsprachen zwischen dem HO und dem Kunden sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall 24 Stunden vorher telefonisch, per SMS oder per WhatsApp abgesagt werden. Nicht rechtzeitig annullierte oder verschobene Termine werden zu 80% verrechnet.
4. Preise und Zahlungskonditionen
Es gelten die publizierten Preise (Internet). Preisanpassungen behält sich der HO vor.
Die vom HO erbrachten Leistungen sind direkt nach jeder Behandlung zu bezahlen. Hufbearbeitungen werden bar bezahlt. Für versendete Rechnungen, wird ein Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– verrechnet. Für jede ausgestellte Mahnung werden Mahnkosten von CHF 10.– fällig.
5. Behandlungen
Bei der Erstkonsultation wird eine ausführliche Anamnese (Anamnese-/Anmeldeformular) erstellt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Der Kunde informiert, ohne Aufforderung, bei späteren Konsultationen über gesundheitliche Veränderungen der Equiden. Behandlungen erfolgen nach aktuellem und zeitgemässem Wissen, Erfahrungen, Methoden und Techniken. Für die Hufbearbeitung wird gemäss den spezifischen Vorgaben des Verbandes Schweizer Huforthopäden (VSHO) und den Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfahren. Wir richten unser Angebot an medizinisch abgeklärte Equiden. Wir geben keine Heilungsgarantie und geben kein Heilungsversprechen ab. Pferdebesitzer ohne ausgefülltes und/oder unterschriebenes Anamnese-/ Anmeldeformular werden von uns nicht als Kunden aufgenommen.
6. Datenspeicherung und fotografische Dokumentation
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig (Buchhaltung, Rechnungsstellung, Terminplanung, (Liste nicht abschliessend)) und im Rahmen des Datenschutzgesetzes, speichern, ablegen und verarbeiten. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotografien von Befunden oder Situationen vor, während, bzw. nach der Hufbearbeitung angefertigt werden können. Diese Bilder dienen neben der Verlaufskontrolle insbesondere auch der Dokumentation der Behandlung. Persönliche Daten werden weder veröffentlicht noch weitergegeben (abgesehen von Adressdaten, E-Mailadresse und Telefonnummer für den Paketversand an den Paketservice oder Adressdaten an die Schweizerische Post für den Briefversand).
7. Gutscheine
Gutscheine/Kunden-Abo: Keine Auszahlung des Gesamt- oder Restbetrages. Kein Ersatz bei Verlust oder Diebstahl. Das Guthaben auf dem Gutschein/Kunden-Abo wird nicht verzinst. Die Gutscheine sind unpersönlich.
8. Haftungshinweis
Die Haftpflichtversicherung für die geleistete Arbeit ist Sache des HO. Der HO übernimmt keine Tierhalterfunktion, da der Pferdeeigentümer oder eine durch ihn beauftragte Person bei der Bearbeitung stets anwesend ist. Jede Beanstandung einer erhaltenen Behandlung muss rasch möglichst, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen telefonisch, per SMS, per WhatsApp oder persönlich gemeldet werden. In diesem Fall bietet der HO einen zeitnahen Termin für eine Nachkontrolle / Nachbesserung an. Tierkranken- und Tierhalterversicherung ist Sache des Kunden oder dessen Pensionsgeber.
Zudem wird keine Haftung übernommen, wenn:
- der Pferdebesitzer ohne vorgängige Absprache mit dem/der Huforthopäden/in Arbeiten am Huf selber vornimmt.
- Der/die Huforthopäde/in nicht über (medizinisch) relevante Veränderungen informiert wurde.
9. Gewährleistung auf Produkte
9.1. Hufschuhe
Der HO betreibt keinen Hufschuhhandel. Für die Bestimmung der Grösse wird Unterstützung geboten. Diese Dienstleistung ist lediglich eine Unterstützung bei der Grössen- und Produktebestimmung eines Hufschuhs. Der HO übernimmt keine Gewährleistung für die Passgrösse- oder Genauigkeit. Es wird in jedem Fall empfohlen, die Schuhe vor Kauf zu Testen (für entsprechende Möglichkeiten wird Beratung geboten)
9.2. Abgegebene Produkte
Produkte wie Reinigungs- und Pflegemittel, Verbandsmaterial, Werkzeug (Liste nicht abschliessend) werden dem Kunden auf Wunsch abgegeben. Über die korrekte Verwendung der Produkte hat sich der Kunde selbständig zu informieren. Der HO berät mit bestem Wissen und Gewissen zu abgegebenen Produkten im Zusammenhang mit der angedachten Anwendung, übernimmt jedoch keine Haftung für falsch angewendete Produkte. Die Informationspflicht ist beim Pferdebesitzer. Konformitätserklärungen sind beim Hersteller der Produkte einzufordern. Arzneimittel, welche der Abgabekategorie A und B angehören, werden NICHT durch den HO abgegeben, vertrieben, versendet oder überreicht.
10. Schlussbestimmungen
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, das Anamnese-/ Anmeldeformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Im Weiteren bestätigt der Kunde, die Bestimmungen dieser AGB sorgfältig durchgelesen, zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Mit der Erteilung des Auftrages und dem somit entstandenen Vertrag, auch wenn dieser mündlich stattfindet, anerkennt er die AGB vollumfänglich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Niederlassungsort des/der Huforthopäden/in.
(Stand: 24.02.2025)